Mietvertrag zur Vermietung der Ferienwohnung Ates Hütte in Ilsenburg

Der Vermieterin

J. Leßmann

Wienbergstraße 21

38871 Ilsenburg/Harz                         

015112033522                             

ateshuette@web.de

 

und der Mieterin/dem Mieter 

wird mit erfolgter Buchung und Überweisung der Übernachtungskosten der folgende Mietvertrag geschlossen.

 

Kurtaxe:

Die Kurtaxe in Ilsenburg und in den Ortsteilen beträgt 2,50 EUR pro Tag/Person. Kinder bis 15 Jahre sind kurtaxfrei. Ab 16 Jahre zahlen Kinder ebenfalls 2,50 EUR pro Tag/Person Kurtaxe.

Schwerbeschädigte mit einem Grad der Behinderung mit 100% sind von der Kurtaxe befreit. Begleitpersonen dieser Schwerbeschädigten sind ebenfalls kurtaxfrei, wenn ein "B" im Schwerbeschädigtenausweis vermerkt ist.

Schwerbeschädigte mit einem Grad der Behinderung bis 99% zahlen ermäßigt 1,45 EUR pro Tag/Person Kurtaxe.

Angaben zur Ausstattung der Ferienwohnung:

  • Anzahl Schlafzimmer: 1                                     

  • Anzahl Wohn-/ Ess- / Schlafzimmer:  1        

  • Anzahl Küche: 1

  • Anzahl Badezimmer: 1

  • Flur: 1

  • Kleine Terrasse: 1

Größe der Mieträume: ca. 56 qm

Maximale Belegungszahl: 2 Erwachsene und 2 Kinder

Ausstattung analog der Website www.beiateimharz.de  

Anzahl der dem Mieter übergebenen Wohnungsschlüssel: 1

Die Vermietung erfolgt auf der Grundlage der anliegenden allgemeinen Mietbedingungen, deren Inhalt dem Mieter bei Vertragsschluss bekannt sind und mit deren Geltung er einverstanden ist.

Ilsenburg,  01.06.2022

1. Allgemeine Mietbedingungen             

  1. Vertragsschluss

a)   Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der Mieter den Ferienwohnung gebucht hat und die Übernachtungskosten entsprechend überwiesen hat.

b)   Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die vereinbarte Vertragsdauer aus- schließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

a)   In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten.

b)   Die Gesamtpreis ist nach Abschluss des Mietvertrages nach spätestens sieben Werkstagen auf dem Konto des Vermieters einzugehen. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig beim Vermieter ein, ist dieser berechtigt, ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Mietdauer

a)   Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18:00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12:00 Uhr anderweitig zu belegen.

b)   Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

4. Rücktritt durch den Mieter

a)   Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegen- über dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

b)   Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er Anspruch auf Ersatz der von ihm bereits geleisteten Zahlungen in der nachfolgenden Höhe:

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 100% der Gesamtkosten

  • Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 % der Gesamtkosten

  • danach und bei Nichterscheinen: 0% der Gesamtkosten

c) Stornierungen müssen bis 24:00 Uhr (Central Standard Time) des betreffen- den Tages eingehen.

d) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

e) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Miet- vertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehen- den Mehrkosten.

f) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch

Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

g) Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer speziell auf Ferienhausurlauber zugeschnittenen Reiseversicherung inkl. Reiserücktritt.

5. Kündigungsrecht

a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.

b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.

c) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter die Ferienwohnung vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).

d) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbar- ten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).

e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung gewährt.

f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.

6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

a) Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

b) Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7. Pflichten des Mieters

a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen o- der dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten.

8. Haftung des Vermieters

a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.

b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

9. Tierhaltung

a) Tiere, insbesondere Hunde, Katzen dürfen nicht in die Ferienwohnung mitgebracht werden.

10.Rechtswahl und Gerichtsstand

a) Es findet deutsches Recht Anwendung.

b)Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zu- ständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichts- stand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

Hausordnung

Ates Hütte ist mit sehr viele Liebe eingerichtet und viele Einrichtungsgegenstände sind Unikate. Wir legen Wert darauf, dass die Ferienwohnung immer in einem ordentlichen Zustand ist. Deshalb möchten wir Sie höflichst bitten, alle Einrichtungsgegenstände so pfleglich zu behandeln, als wären es Ihre eigenen.

Sollte mal etwas kaputt gehen, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir rechtzeitig Ersatz für die nachfolgenden Feriengäste beschaffen können.

Unser Haus ist ein Fachwerkhaus. Daher ist rauchen, offenes Feuer oder dampfen im Haus nicht gestattet. Es steht ein Aschenbecher im Außenbereich zur Verfügung.

Die nachstehenden Hinweise sollen eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt sein. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine gewissenhafte Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen Räumlichkeiten zum Wohlfühlen anzubieten.

Allgemein

Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung oder auf der Terrasse befinden, oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.

Küche

Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. Da eine verschmutzte Küche niemanden erfreut, stellen Sie bitte Ge- schirr, Töpfe und Besteck nur in sauberem und trockenem Zustand in die Schränke. Stellen Sie heiße Töpfe und andere heiße Gegenstände bitte nicht ohne Untersetzer auf die Tische oder die Arbeitsplatte. Benutzen Sie zum Schneiden immer ein Schneidebrett als Unterlage. Hinterlassen Sie den Innenraum von Backofen und Mikrowelle bitte im sauberen Zustand.

Beschädigungen

Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen, nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen.

Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

Hausrecht

Bei sofort notwendigen Reparaturen kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.

Lüften

Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen/ Baden.

Sorgfaltspflicht

Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörigen die Mietbedingungen ein- halten. Die Eingangstür soll grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter o- der Einbruch zu vermeiden. Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.

Entsorgung

Der Abfall wird nach Restmüll, Glas, Papier, Verpackungen mit dem grünen Punkt und kompostierbare Abfälle getrennt. Im Eckschrank der Küche befindet sich ein entsprechender 2-teiliger Behälter für Restmüll und  kompostierbare Abfälle. Ein Behälter für die Entsorgung des gelben Sackes befindet sich im Eckschrank im Wohnzimmer. Spätestens bei Abreise sind die Abfälle in die entsprechenden Behältnisse unter der Terrasse zu entsorgen. Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen. In die Küchenspüle, die Toiletten, die Waschbecken und Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden! Vermeiden sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann (keine Hygieneartikel in die Toilette). Bitte unterstützen Sie uns dabei, eine effektive und damit kostensparende Entsorgung durch Trennung der Abfälle zu gewährleisten.

Reinigung

Die Endreinigung der Ferienwohnung ist im Mietpreis enthalten. Sie bekommen die Wohnung in einem erstklassig gepflegten Zustand übergeben und deshalb erwarten wir von unseren Gästen, dass auch sie die Wohnung sauber halten und besenrein übergeben.

Wischer und Putzlappen finden Sie in der Küche unter der Spüle, sie sind leider nur mit etwas Akrobatik zu erreichen. Ein Eimer befindet sich im untersten Fach neben dem Kühlschrank rechts. Ein Besen sowie Kehrblech und Staubsauger sind im Eckschrank im Wohnzimmer versteckt.

Ruhezeiten

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Auch in der Ferienwohnung selbst sollte aus Rücksicht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr Ruhe gehalten werden.

Internet/WLAN

In der Ferienwohnung ist ein kabelloser Internetanschluss (WLAN) vorhanden. Der Zugangs-Code ist am Eingang zur Fewo vermerkt. Die Nutzung des Internets mit Ihrem eigenen WLAN-fähigen Endgerät (Notebook, Tablet, Smartphone etc.) über den WLAN-Anschluss ist für den Mieter kostenlos. Sie nutzen das Internet auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Für die Nutzung des Internetzugangs über WLAN sind zusätzlich die WLAN Nutzungsregeln zu berücksichtigen.

Raucher

Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus. Bitte rauchen/dampfen Sie nur draußen. An der Terrasse hängt ein Aschenbecher.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

Parkmöglichkeiten

Befindet sich ca. 50m vom Objekt entfernt in einer Seitenstraße.

Schlüssel

Bitte geben Sie den Haustür- und Wohnungsschlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust des Schlüssels ist umgehend zu melden; der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

Bitte denken Sie daran, die Schlüssel bei Ihrer Abreise wieder abzugeben.

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/der Gäste.

Grill

Auf der Terrasse steht ein Elektrogrill zu Ihrer freien Verfügung. Bitte füllen Sie die Schale vor Benutzung bis zur Markierung mit Wasser. Die Außensteckdose wird über einen Schalter im Wohnzimmer (am Kühlschrank) aktiviert. Nach der Benutzung würden wir Sie bitten, diesen wieder so zu reinigen, wie Sie ihn selbst vorgefunden haben.

An- und Abreise

Die Anreise erfolgt i.d.R. ab 15:00 Uhr. Nach Absprache ist auch eine frühere Anreise möglich. Am Abreisetag bitten wir unsere Gäste die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr freizugeben. Bei Ihrer Abreise sollte die Ferienwohnung wieder so aussehen, wie Sie sie bei Anreise vorgefunden haben.

Bitte beachten Sie folgende kleine Checkliste vor Ihrer Abreise:

  • Geschirrspüler mit letztem Geschirr einräumen und einschalten

  • Kühlschrank und Gefrierfach entleeren, abschalten und offen stehen lassen

  • Küchenmülleimer entleeren

  • Kosmetikeimer des Bades entleeren

  • Betten abziehen, Wäsche auf den Betten liegen lassen

  • Ferienwohnung besenrein verlassen

  • Fenster und Türen schließen

Ilsenburg, im Juni 2022